Mitgliedschaft

 MITGLIED WERDEN - BEITRITTSERKLÄRUNG


MITGLIEDSBEITRÄGE 2024



Jahresbeitrag
Beitrag für Beitritt ab 1. Juli
A - Vollmitglieder
A1 - ermäßigt
€ 130

€ 120

€ 65

€ 60

B - Mitglieder
B1 - ermäßigt
€ 90
€ 80
€ 45
€ 40
S - Studenten
S1 - ermäßigt
€ 85
€ 75
€ 40
€ 35
J - Jugendliche (16 - 19 Jahre)
J1 - ermäßigt
€ 70
€ 60
€ 35
€ 30
C - Kinder (bis 16 Jahre)
C1 - ermäßigt
€ 35
€ 30
€ 20
€ 15


Ermäßigtes Familienangebot

(ab zwei Mitglieder im gemeinsamen Haushalt)

Ermäßigung pro Erwachsenem€ 10
Ermäßigung pro Kind oder Jugendlichem€ 5


Elektronisches Schließsystem

(Kaution)

NFC - Schlüsselanhänger (optional)€ 30


Gästestunde
(Reservierung durch ein Mitglied notwendig)
bis 17:00h möglich€ 10


Die Beiträge sind bis 30. April auf das Konto des ASKÖ Hörsching Tennis, IBAN: AT93 3427 6000 0192 9066 einzuzahlen



SPIELORDNUNG 2024


1. Spielberechtigung

1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder des ASKÖ Hörsching-Tennis, die den Mitgliedsbeitrag für die laufende Saison entrichtet haben.

2. A, A1, J, J1 und S-Mitglieder sind jederzeit spielberechtigt.

3. B-Mitglieder, Jugendliche und Mitglieder mit Gästen können nur in der für sie vorgesehenen Zeit - von Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr vorreservieren.

4. Die Platzreservierung muss durch Reservierung in der eTennis-App vor Spielbeginn erfolgen.


2. Reservierungsbestimmungen

1. Es können 2 aktive Vorreservierungen innerhalb von 7 Tagen gebucht werden.

2. Eine Vorreservierung von 2 aufeinanderfolgenden Stunden ist nicht erlaubt.

3. Eine Spielzeitverlängerung kann durch eine „kurzfristige Reservierung“

durchgeführt werden.

4. Eine kurzfristige Reservierung kann frühestens 30 Minuten vor dem geplanten Spielbeginn durchgeführt werden und zählt nicht zu den aktiven Vorreservierungen.


3. Gastspieler

a) Nichtmitglieder sind nur dann spielberechtigt, wenn sie von einem Mitglied eingeladen werden und mit diesem spielen.

b) Gastspielstunden sind unbedingt vom einladenden Mitglied innerhalb der erlaubten Zeit zu reservieren.

c) Die Gastspielgebühr wird vom einladenden Mitglied am Ende der Saison mittels Rechnung aus dem eTennis-Programm eingehoben.

d) Gastspieler die nicht vorangemeldet sind, haben keinen Spielanspruch.

e) Die Gastspielgebühren für die Saison 2024 beträgt 10 Euro pro Platz und Stunde.

f) Die Sektion behält sich das Recht vor, einzelnen oder allen Nichtmitgliedern das Gastspielrecht zu limitieren oder zu verweigern.


4. Benützung des Spielfeldes

Der Platz darf nur mit gereinigten Tennisschuhen und in ordentlicher Tennisbekleidung (z.b. kein nackter Oberkörper) betreten werden. Mit Stöckelschuhen ist das Betreten des Platzes verboten.

Die Tennisplätze sind nach jedem Spiel ordnungsgemäß abzuziehen.

Auf den Tennisplätzen besteht generell Rauchverbot!

Die Funktionäre der Sektion Tennis haben das Recht, Personen, die das Spielfeld beschädigen oder den Anweisungen der Funktionäre - soweit sie die Einhaltung der Spielordnung betreffen - nicht Folge leisten, vom Platz zu weisen.


5. Nichtinanspruchnahme von reservierten Spieleinheiten

a) Vorangemeldete Personen, die diese Spieleinheit nicht in Anspruch nehmen können, sind verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der reservierten Einheit die Reservierung in der eTennis-App zu löschen. Die Sektion behält sich das Recht vor, geeignete Maßnahmen gegen Mitglieder zu ergreifen, die mehrmals auf diese Art ein Spielfeld blockieren.

b) Erscheinen die angemeldeten Spieler nicht innerhalb von 10 min nach Beginn der vollen Stunde, so kann der Platz durch jemand anderen benützt werden.

c) Erscheint nur einer der beiden Vorangemeldeten, so verfällt der Anspruch des Anwesenden nicht und er hat das Recht mit dem am längsten wartenden Spielberechtigten zu spielen.


6. Rangfolge des Anspruches auf Benützung der Spielfelder

a) Vorangemeldete spielberechtigte Mitglieder haben grundsätzlich Vorrang.

b) Dahinter rangiert der Anspruch der übrigen spielberechtigten Mitglieder.

c) Ist danach noch ein Spielfeld frei, so besteht auch für nicht spielberechtigte Mitglieder die Möglichkeit zu spielen, sofern nicht ein spielberechtigtes Mitglied innerhalb von 10 min nach Beginn der vollen Stunde Anspruch auf den Platz erhebt.

d) An letzter Stelle rangiert das Recht der nicht vorangemeldeten Gäste.


7. Dauer einer Spieleinheit

Die Dauer einer Spieleinheit beträgt 60 min. Sie beginnt jeweils zur vollen Stunde und endet mit deren Ablauf.


8. Einhaltung der Spielordnung

Die Sektionsleitung behält sich das Recht vor, gegen Mitglieder, die gegen die Spielordnung verstoßen, eine Verwarnung auszusprechen und gegebenenfalls Verstöße auch mit dem Ausschluss vom Spielbetrieb zu ahnden. Für Manipulationen am Spielplan gilt sinngemäß dieselbe Regelung.

Pro Tag dürfen maximal zwei Ranglistenspiele gleichzeitig angesetzt werden. Ranglistenspiele von Jugendlichen dürfen nur in der B-Spielzeit durchgeführt werden.

Die Ranglistenspieler haben nach Beendigung des Spieles das Spielfeld unverzüglich freizugeben.



Wir bitten euch die Regeln einzuhalten, um damit einheitliche Bedingungen für alle Mitglieder zu schaffen!

Euer Funktionärsteam

Für deine Benutzergruppe ist derzeit keine andere Mitgliedsgebühr verfügbar. Deine bereits erworbenen Mitgliedschaften findest du in der unten angeführten Liste.